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Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten
Erwachsenenstrafrecht
Ich verteidige in allen Bereichen des Erwachsenenstrafrechts vor allen Gerichten. Häufig angeklagte Delikte sind unter anderem:
Betäubungsmitteldelikte (BtM)
Verkehrsstrafrecht
Betrug
Diebstahl
Körperverletzungsdelikte
Widerstand gegen / tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Tötungsdelikte
Sexualdelikte
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht weist im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht viele Besonderheiten auf. Im Mittelpunkt des Prozesses steht nicht die Bestrafung des Beschuldigten sondern der Erziehungsgedanke. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist die Auswirkung einer Verurteilung auf das weitere Leben jedoch besonders hoch. Dies bietet einem erfahrenen Verteidiger verschiedenste Ansatzpunkte für die Verteidigung
Geschädigtenvertretung
Mit die wichtigsten Rechte, die Opfern von Straftaten zur Verfügung stehen sind die Möglichkeit, als Nebenkläger im Verfahren aufzutreten sowie im Rahmen des Adhäsionsverfahrens Schadensersatz, oft in Form von Schmerzensgeldansprüchen geltend zu machen und sich hierbei durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Weitere Rechtsgebiete
Die Übernahme von Mandaten außerhalb des Strafrechts, etwa im öffentlichen Recht, ist nach individueller Absprache möglich.
